Die deutsche Autoindustrie will trotz der Offensive des französischen Autobauers Renault mit dem Billigauto Dacia Logan neue Preiskämpfe vermeiden. "Ein solches Produkt wird man nicht mit Rabattschlachten beantworten können", sagte der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Bernd Gottschalk. "Die deutschen Autofahrer sind nicht bereit, ihre Sicherheit zurückzuschrauben: Niedrigste Produktkosten bei anspruchsvoller Technologie - das geht nicht."
"Wir stellen uns in der Produktpolitik darauf ein, dass es zu einem Wettbewerb kommen wird zwischen billig und ausreichender Sicherheitsausstattung", sagte Gottschalk am Montagabend, 17.01., am Rande des Jahresempfangs der IHK Nord Westfalen in Münster. "Ein 12.000-Euro-Fahrzeug wird durch Rabatte und Abspecken nicht zu einem 8.000-Euro-Fahrzeug." Es wäre überraschend, "wenn der Kunde sich entscheidet, dass er keine Sicherheitsausstattung will". Sicherlich gebe es Interesse an dem Billigauto. "Es wird hohe Aufmerksamkeit da sein, weil wir den Trend zum Billigprodukt haben."
"Aber es geht nicht um die Losung billig, billig, billig um jeden Preis", betonte Gottschalk. "Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, als ob ein Produkt die Welt ins Wanken bringt." Auch im unteren Preissegment statteten die Hersteller die Fahrzeuge kräftig mit Extras aus. Er kündigte neue Angebote an.
Neuwagen trotz Tageszulassung
Unbenutzte Autos gelten auch nach einer Tages- oder Kurzzulassung noch als Neuwagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 18.01., veröffentlichten Urteil entschieden. Damit gab das Karlsruher Gericht einem Autohändler Recht, der ein fabrikneues Auto für fünf Tage zugelassen, aber nicht im Straßenverkehr gefahren hatte. Ein Kunde, der das Fahrzeug über eine Leasinggesellschaft geleast hatte, wollte das Geschäft rückgängig machen, weil das Auto nicht mehr als Neuwagen anzusehen sei. (Aktenzeichen: VIII ZR 109/04 vom 12. Januar 2005)
Nach den Worten des VIII. Zivilsenats diente die Kurzzulassung - wie in solchen Fällen üblich - nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglichte es dem Händler, dem Käufer einen erheblichen Nachlass auf den Listenpreis zu gewähren. Dass dadurch Garantiezeit und die Frist für die TÜV-Untersuchung um wenige Tage verkürzt würden, falle nicht wesentlich ins Gewicht. Zudem sei bei einem Weiterverkauf nicht mit einer Erlösminderung zu rechnen. Deshalb gelte der Wagen nach wie vor als fabrikneu.
Die "Saarbrücker Zeitung" hatte berichtet, dass bei grob verkehrswidrigen Verstößen die Geldbußen von 150 auf 250 Euro angehoben werden. Außerdem soll das Fahrverbot von bisher einem Monat auf drei Monate erhöht werden. Auslöser für die Änderungen sind nach Informationen des Blattes die steigenden Unfallzahlen bei Kleintransportern. Diese stark motorisierten und schwer beladenen Fahrzeuge würden in der Regel den erforderlichen Mindestabstand erheblich unterschreiten. Dem wolle das Ministerium durch eine Verschärfung der Strafen begegnen.
Demnach sollen ab einer Geschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde und je nach Abstand die neuen Bußgelder 60, 100, 150 und im Extremfall 250 Euro betragen. Ein Fahrverbot soll nach den Plänen des Ministeriums zukünftig schon dann verhängt werden, wenn Drängler einen Sicherheitsabstand von 24 Metern unterschreiten. Bisher muss der Führerschein bei 16 Metern abgegeben werden. Ein Ministeriumssprecher wollte die Angaben nicht direkt bestätigen. "Die Richtung stimmt allerdings", fügte er hinzu. Gegenwärtig stimmten sich die Ressorts in den Ministerien noch ab. "Die Straßenverkehrsordnung soll novelliert werden. In diesem Rahmen werden zahlreiche Präzisierungen vorgenommen." So sollten beispielsweise auf dem Verkehrsgerichtstag in der kommenden Woche in Goslar mit Vertretern von Bund und Ländern, Verkehrsverbänden und Juristen wichtige Abstimmungen vorgenommen werden, sagte der Ministeriumssprecher.
Der Sprecher des Automobilclub von Deutschland (AvD), Johannes Hübner, sagte, die Vorlage werde beim Verkehrsgerichtstag in einem Arbeitskreis detaillierter ausgearbeitet. Für Beschlüsse sei es aber noch zu früh. Der ADAC unterstützt die Ankündigungen der Bundesregierung, gegen Drängler härtere Strafen zu verhängen. "Selbstverständlich ist es richtig, diese für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Unsitte schärfer zu ahnden, sagte ADAC-Rechtsexperte Maximilian Maurer.
Allerdings stelle sich die Frage, "ob dies der richtige Weg" sei. "Der Bußgeldkatalog sieht bereits empfindliche Strafen vor. Unserer Meinung nach ist es wichtiger, die Überwachung zu verstärken, damit das Risiko für Drängler erwischt zu werden, spürbar steigt." Maurer betonte:"Jeden Tag würden auf deutschen Autobahnen Millionen Euro an möglichen Bußgeldern von Dränglern nicht kassiert, weil die Polizei die Abstandsregeln nicht kontrolliert." (ddp)